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Der Mensch und der Wald

Es ist die Absicht der Bundesregierung das 25 Jahre alte Bundeswaldgesetz den veränderten Bedingungen anzupassen. Ein löbliches Unterfangen. Angesichts der politischen Großwetterlage ist eine Novellierung derzeit sehr fraglich. Die von der Regierung vorgelegten Gesetzesnovelle stößt nicht in allen Fachkreisen auf ungeteilte Zustimmung.

Der Entwurf zeichnet sich durchaus als praktikabel aus, wenngleich die Waldbesitzerseite ihr striktes „Njet“ lauthals verkündet. Die anderen Fachkreise erkennen die Arbeit der Autoren durchaus an. Gleichwohl gibt es einen gravierenden Schönheitsfehler in dem Entwurf. Der Gleichklang – Ökonomie, Ökologie und Soziales – wird mit unterschiedlichem Schwerpunkten behandelt. Auffallend ist, dass der im Wald arbeitende Mensch im Gesetz nicht vorkommt. Seine nachhaltige Notwendigkeit wird nicht erwähnt. Ist er doch Schöpfer, Gestalter und Nutzer unserer heutigen Wälder, ohne ihn wäre der deutsche Wald noch ein furchterregendes Monster und nicht der Rohstofflieferant, nicht das Flächenreservoir einer unersättlichen, Flächen verbrauchende Wirtschaft, nicht Arbeitsplatz vieler Zehntausende direkt oder in den nachgelagerten Bereichen. Um die hohen Anforderungen der Gesellschaft an den Wald zu gewährleisten, sollte der Mensch als Bewirtschafter und Bewahrer entsprechend im Gesetz seinen Niederschlag finden. Als Nutzer findet er eine breite Berücksichtigung.

Die Forstbetriebsgemeinschaften mit ihren speziellen Besonderheiten bezüglich Ausnahmeregelungen als forstpolitisches Instrument und die Garantie staatlicher Förderungen als Ausgleich für das Betretungsrecht der Gesellschaft als Einschränkung des Privateigentums, werden in der Novelle detailliert berücksichtigt.

Der DFUV hat in seinen Stellungnahmen einige Ergänzungsvorschläge gemacht, um die geänderten gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse zu würdigen:

Anlässlich der kürzlich stattgefundenen Verbandsanhörung wurde leider auf Anregungen und Vorschläge aus den Verbänden seitens der Moderatoren zu oft, wie wir meinen, hervor gebracht, man sei als Jurist zu diesem und jenem aus X-Gründen dazu verpflichtet, nur so zu handeln, daher seien fachliche Einwendungen zwar einzusehen, aber nicht umsetzbar. Bei solchen Antworten kommt Freude auf, das Wiehern des Amtsschimmels ist unüberhörbar und der Glaube an praxis- und wirklichkeitsgerechte Gesetze schwindet dahin.

Hans-Jürgen Narjes

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