

Der DFUV ist als Bundesverband sowohl die bundesweite Organisation der Forstunternehmer als auch der Zusammenschluss ihrer Landesverbände und Landesfachgruppen (Landesorganisationen) sowie der mit der Branche wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmen, Institute, Gesellschaften, Banken usw.
Der DFUV vertritt und fördert den Berufsstand der Forstunternehmer.
In Wahrung seiner Aufgaben widmet sich der DFUV den berufsständischen Angelegenheiten, insbesondere der Interessenvertretung des Forstunternehmerstandes bei Bundestag und Bundesregierung, Einrichtungen der Europäischen Union sowie Bundesvertretungen der politischen Parteien, der Förderung der Tätigkeit und des Zusammenwirkens der Landesverbände, der Erarbeitung eigenständiger Berufsbilder der Forstunternehmer,
der Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der deutschen Forst- und Holzwirtschaft.
Der DFUV vertritt und fördert den Berufsstand der Forstunternehmer für Dienstleistungen in der Forstwirtschaft und im Holz-Energiebereich im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zu seinen satzungsmäßigen Aufgaben gehört auch die Entwicklung qualitativer, auf die Branche bezogener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), unter Berücksichtigung fairer Rahmenbedingungen, der Wettbewerbsgleichheit und der Branchenentwicklung sowie die Regelung einheitlicher Arbeitsbedingungen.
Der DFUV ist ermächtigt, für die ihm angeschlossenen Landesverbände und Mitglieder Tarifverträge abzuschließen, soweit es sich um überregionale Rahmenregelungen z. B. Bundesrahmentarif, Saisonarbeiter-Regelungen und Mindestlohntarifverträge handelt.
Die Entgeltverträge (Lohntarife) schließen die Landesverbände ab. Auf Beschluss eines Landesverbandes kann diese Aufgabe dem DFUV übertragen werden. Darüber hinaus wirkt der DFUV mit bei der Ausgestaltung einheitlicher europäischer tariflicher Normen, des Vergaberechtes, u.a. der Europäischen Maschinenrichtlinie, der Unfallprävention und weiterer für die Branche relevante Fachgebiete.

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